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Le Beau Sancy | Hohenzollern-Preussen >>

 

Sophie Charlotte Königin in Preussen | Jewels of the King and Queen of Prussia

Die Juwelen-Sammlung König Friedrichs I.


Die Grundlage zu den 1903 vorhandenen Kronjuwelen bildeten die Sammlung König Friedrichs I., die im Jahre 1710 mit dem von ihm gegründete Königlichen Hausfideikomiß vereinigte.

Über die Vorgeschichte der einzelnen Bestandteile dieser Sammlung werden wir nur mangelhaft unterrichtet, denn ihre Zusammensetzung aus Juwelen und Perlen, die in der Hand jedes neuen Besitzers neue Zusammenstellungen von wieder leicht veränderlichen Formen erfahren, macht es unmöglich, die einzelnen Stücke bis zu ihrer Erwerbszeit zu verfolgen. Eine Ausnahme macht allein der der oranischen Erbschaft entstammende kleine Sancy, ein Brillant von 34 1/8 Karat, auf den wir noch besonders zurückkommen werden. Eine Nachricht über den Besitz der Mutter Friedrichs I., Luise Henriette von Oranien, an Juwelen gewährt uns ein am 4. Juni 1647 im Haag von den Juwelieren Charles Codde und Laurens Ravens aufgestelltes und von dem jungen Paare selber unterschriebenes Verzeichnis mit "Wertangaben der von ihr in die Ehe mitgebrachten Juwelen und silbernen Geräte". Ein zweites Verzeichnis von demselben Tage enthält die der Gemahlin Friedrich-Wilhelms von ihrem Gatten gemachte Geschenke .

Von den in dem ersten Verzeichnis genannten 4 Perlenschnüren muß die erste aus 35 runden Perlen bestehende und 1 Unze 8 ½ Engels wiegende und von besonderer Schönheit und Größe der einzelnen Perlen gewesen sein, da sie mit 24.000 Gulden abgeschätzt wird. Die zahlreichen meistens als Dicksteine oder Facetten bezeichneten Diamanten waren anscheinend nur klein und werden nicht hoch tariert, im ganzen einschließlich einiger goldener Geräte auf 66.854 Gulden. Bedeutend höher sind im Verhältnis die von dem Kurfürsten seiner Gemahlin verehrten Juwelen geschätzt, im ganzen auf 78.350 Gulden. Wenn auch hier ausschließlich von Dicksteinen und Facetten die Rede ist, so scheinen diese doch z.T. von besonderer Größe und Schönheit gewesen zu sein¹.

Was aus diesen doch jedenfalls später noch bedeutend vermehrten Schätzen geworden ist, lässt sich im einzelnen nicht feststellen; man kann nur annehmen, dass sie wenigstens zum großen Teil schließlich in den Besitz König Friedrichs I. übergegangen sind. Bei dessen ganz abweichenden Ansprüchen an Größe und Schliff seiner Brillanten haben sie sich jedenfalls keiner besonderen Wertschätzung bei ihm erfreut.

Über den Besitz des Kurprinzen an Juwelen geben mehrere Inventare Auskunft, die dafür zeugen, welche Bedeutung diese Dinge in seinem Leben spielen. Sie geben auch einen Einblick in den steten Besitzwechsel, denn von der Mehrzahl der Stücke wird angegeben, dass sie an die Kurprinzessin, die erste Gemahlin Friedrichs, Henriette von Hessen-Kassel geschenkt worden seien. Das letzte dieser Verzeichnisse stammt vom 11./21. Februar 1688, ist also 3 Monate vor dem Tode des Großen Kurfürsten aufgestellt worden. Leider sind die jedenfalls vorhanden gewesenen Verzeichnisse der Kurfürstenzeit nicht erhalten, sondern wir können unserer Kenntnisse über die Juwelensammlung des Kurfürsten und späteren Königs nur aus einzelnen zufälligen Nachrichten über die ihm zugefallenen Erbschaften und sein Ankäufe bei dem Hofjuden Jobst Liebmann sowie aus dem nach seinem Tode aufgestellten Nachlassverzeichnisse vervollständigen.


Unter den Erbschaften sind die aus dem reichen oranischen Hause seiner Mutter Luise-Henriette die bedeutendsten. Aus dem Nachlass seiner Großmutter, der Gemahlin des Erbstatthalters Friedrich-Heinrich von Oranien, Amalie von Solms, fiel bei der Erbeteilung dem Kurprinzen und seinem Bruder Ludwig das vierte Los der Juwelen zu (vgl. Anlage II), unter denen sich mehrere Stücke von Wert befanden, von denen der an den Kurprinzen gekommene Anteil in dem Inventar von 1677 bereits aufgeführt wird.

Das Hauptstück des Nachlasses aber war ein Kollier von 36 Perlen, das nach dem Testament der verwitweten Prinzessin Amalie an ihren Enkel Friedrich fallen sollte, aber erst nach dem Tode der Fürstin Henriette Katharina von Anhalt-Dessau, der Schwester seiner Mutter. In dem Vergleich König Friedrichs mit seiner Tante vom 5. Februar 1703 trat diese das Perlenhalsband sowie das Haus im Busch beim Haag mit allen Möbeln und Pertinenzien schon zu Lebzeiten dem König ab. Die 36 Perlen wurden im September 1703 an den König ausgeliefert. Nach der Tradition werden eine Anzahl der schönen abgebildeten Perlenketten als oranische Perlen bezeichnet. Unter ihnen werden wahrscheinlich diese 36 Perlen zu suchen sein.
Bei den mit der sogenannten oranischen Erbschaft verbundenen Streitigkeiten über den Nachlass des Erbstatthalters Friedrich-Heinrich von Oranien, des Großvaters König Friedrichs, auf die wir hier nicht eingehen können, spielt ein großer Diamant von 34 Karat, der sogenannte kleine Sancy, eine besondere Rolle. Am 28. Juli 1702 vergleicht sich König Friedrich I. mit der Prinzessin von Nassau als Vormünderin des Prinzen Joh. Wilh. Friso über die zur Erbschaft gehörigen Juwelen und Möbel. Aus diesem Vertrage sind zu erwähnen:

Die in Nummer 2 gemachte Ausnahme bezieht sich auf die bereits erwähnte Perlenkette. In Nummer 1 wird der kleine Sancy zum ersten Male als Eigentum der Krone Preußens erwähnt, und er hat wenigstens in bezug auf Größe und Gewicht, die erste Stelle im Krontresor behalten. Über seine Verwendung unter König Friedrich I. erfahren wir nichts Sicheres, da in den älteren Verzeichnissen niemals Angaben über das Gewicht der Steine gemacht werden. Wir müssen aber annehmen, dass König Friedrich ihn zum Schmucke seiner Königskrone verwendet hat¹, denn aus dieser löst sein Enkel Friedrich der Große ihn bereits 1740 heraus und übergibt ihn seiner Gemahlin, der Königin Elisabeth Christine.

Die Abschätzung seines Wertes hat oft gewechselt. Im Anfang der Regierung Friedrichs des Großen wird er auf 300.000 Rtlr. Angegeben, im Januar 1809 bei einer in der Seehandlung vorgenommenen Abschätzung, wobei es sich um die Frage des Verkaufes handelte, in Rücksicht auf die ungünstigen Zeiten auf 60.000 bis 100.000 Rtlr.

Der Hauptlieferant für Juwelen bei König Friedrich I. ist bereits seit seiner Kurprinzenzeit der Hofjude oder "Hofjubilirer" Jost Liebmann und nach dessen Tode seine Witwe. Die Unübersichtlichkeit der von ihm gemachten zahlreichen Lieferungen und der dafür erfolgten unregelmäßigen Zahlungen veranlasst im Beginn des Jahres 1697 eine Gesamtabrechnung, die ergibt, dass Liebmann in der kurprinzlichen Zeit für 52.000 Rtlr. 19 Gr. Und in der kurfürstlichen Zeit bis 1697 für 208.936 Rtlr. 23 Gr., zusammen für 260.943 Rtlr. 18 Gr. Juwelen geliefert und dafür im ganzen 241.199 Rtlr. Bezahlt erhalten hat. Der Kurfürst bleibt demnach mit 19.744 Rtlr. 16 Gr. im Rückstande, zu denen noch eine vom Kurfürsten übernommenen Bezahlung einer Forderung der Grumckowschen Erben an Liebmann für verkaufte Möbel im Betrage von 14.200 Rtlr. hinzutritt.

Die in Jahresabschlüssen zusammengestellten und vom Kurprinzen und Kurfürsten mit dem eigenhändigen Vermerk "Ist gelieffert Friedrich" attestierten Rechnungen bewegen sich in der Kurprinzenzeit noch in bescheidenen Grenzen. Das erste Jahr 1681 zeigt einen Gesamtverbrauch von 3.772 Rtlr., der nur in den Jahren 1684 und 1687 wieder übertroffen wird. 1684 gab seine zweite Vermählung mit Sophie Charlotte von Hannover Veranlassung zu kostbaren Geschenken. So lieferte Liebmann einen Ring mit großen Facettdiamanten, den der Kurprinz seiner Gemahlin "zum Anfang" schenkte, für 3.000 Rtlr. Ferner erhielt die Kurprinzessin von ihrem Gemahl im September ein Portrait mit einem großen Facettdiamanten für 1.500 Rtlr., im Oktober zwei Brasseletten mit großen Facetten für 3.000 Rtlr., einen Schmuck mit großen und schönen Smaragden und Diamanten zu 2.500 Rtlr. usw. Außerdem werden zahlreiche Geschenke an hannoversche Hofleute aufgeführt. Der große Verbrauch an Geschenken im Jahre 1687 ist wohl schon Vorbote des demnächst in Aussicht stehenden Regierungsantrittes infolge der Krankheit des Großen Kurfürsten, der dann eine Steigerung des Bedarfs herbeiführte. Im Jahre 1688 wurde allein an neun Gesandte der verschiedenen Mächte je "Ein portrett mit Ein Curhut" geschenkt, deren Preis sich zwischen 500 Rtlr. und 1.900 Rtlr. bewegte. Zum eigenen Gebrauch diensten zwei große Facettsteine zum Preise von 20.000 Rtlr., ferner eine Kette von 22 Facettsteinen zu 4.400 Rtlr. und als Geschenk für den Kurfürsten von Hannover ein Ring mit einem großen Facett zu 6.000 Rtlr. Es würde zu weit führen, alle diese von Liebmann gelieferten Juwelen an Porträten "mit Kurhut" und an Porträten "auf dem Arm", an goldenen Degen, Ringen, Ordenskreuzen, Knöpfen, Brillantbuketts usw. auch nur im Auszug wiederzugeben, die, wie erwähnt, bei diesem einzigen Lieferanten bis zum Jahre 1697 den Betrag von 260.943 Rtlr. 18 Gr. ergeben. Leider hören mit diesem Jahre die Nachrichten über die Einzellieferungen Liebmanns und nach dessen Tode von seiner Witwe auf, die gerade für die Krönungszeit und den durch diesen verursachten Bedarf besonderes Interesse gehabt hätten. Wir fanden in den alten Akten nur die Notiz vom August 1698, dass Liebmann sieben große Facettdiamanten für 45.000 Rtlr. geliefert hat, bei deren Bezahlung ihm 26 vom Kurfürsten ausgesuchte und ihm übergebene Facettsteine mit 5.000 Rtlr. angerechnet werden.

Darauf, dass Liebmann für die großen Bedürfnisse bei der Krönung 1701 auch leihweise Diamanten beschafft hat, deutet der Vermerk vom 16. Mai 1701 hin, dass an ihn "an Statt der Interessen so er für die Dero hochgeliebten Gemahlin der Königin Maj. Königl. Krohne gelieferte und nachgehends wieder von ihm zurückgenommene Juwelen prätendiret überhaupt und ein für allemahl acht tausend Thlr. Bezahlt werden" sollen. Eine Notiz in dem beim Tode König Friedrichs I. angelegten Inventar seiner Juwelen weist auf eine bei der Liebmannerin im Jahre 1712 für 30.000 Rtlr. gemachte Erwerbung einer Kette von 29 großen runden Perlen mit einer Birnperle hin. Bei einem 1710 für 42.000 Rtlr. gekauften großen ovalen Brillanten im Ringe wird der Verkäufer nicht genannt.

Trotz der mangelnden Nachweise und Rechnungen sind die Geschäftsverbindungen der Liebmannschen Witwe und ihrer Söhne mit König Friedrich I. anscheinend sehr rege gewesen, denn sie machen nach dem Tode des Königs eine Forderung von 106.418 Rtlr. Geltend. Was der Familie dann zum Vorwurf gemacht wurde, lässt sich aus den Akten nicht ersehen. Jedenfalls wurden die Frau und ein Sohn verhaftet und das in ihrem Hause vorgefundenen "Geld, Gold, Silber und Juwelen" im Werte von mehr als 100.000 Rtlr. in die Hofrentei zur Verwahrung gebracht. Nach anfänglichem Zögern erklärte schließlich der Jost Liebmann Sohn für seine anscheinend kranke Mutter und seine Geschwister am 7. Mai 1715 vor der dazu verordneten Kommission Geheimer Räte zu Protokoll: Wenn Se. Königl. Maj. Den ganzen Prozess gegen seine Mutter und alle übrigen von der Familie, auf allen und jeden Anspruch, welcher bereits bis jetzt zur Inquisition gekommen, oder noch vor's künftige aufgefunden und dazu gezogen werden könnte, allergnädigst aufheben und aboliren, auch seine Mutter, so lange sie noch leben möchte, ihn und die ganze Liebmannische Familie in dero mächtigsten Schutz wider alle unrechte Gewalt weiter nehmen und behalten wollten, sei er der erste, welcher die Königliche Gnade acceptirte, und sich nach gutem Bedacht und reiffer Überlegung, freiwillig sonder einigen Zwang und Furcht, dahin erklären, dass er nach dem er die ganze Sache dergestalt beschaffen fände, dass seinen Mutter und die ganze Familie durch Abwartung und Ausführung des Prozesses keinen Vorteil haben, sondern dadurch vollends um ihr noch übriges Vermögen, zeitliche Wohlfahrt und Credit kommen möchte: So wolle er sich vor sich und seine Mutter alles An- und Zuspruches sowohl an denen auf 106.418 Thalern hoch belaufenden decretis, als auch was aus seiner Mutter Hause an Geld, Gold, Silber und Juwelen über 100.000 Tahler hoch betragend, so bisher zur Hofrenthey zur Verwahrung gebracht worden, begeben, renonciret, und darüber immerwährend und ewig quittiret und Verzicht geleistet haben." Jost Liebmann d.J. bittete dann nur noch, dass seiner Mutter "nunmehr die Wache abgenommen und sein Bruder Salomon Israël des Arrestes entschlagen werde, und also sie allerseits unter Sr. Königl. Maj. Schutz ihre Nahrung und Handlung frei und ungehindert vor wie nach fortsetzen könnten". Zum Schluß des Protokolls wird noch des Königs Gnade mit der Bitte angerufen, zur Stillung der dringenden Kreditoren der Familie einen Teil der auf der Hofrentei liegenden beschlagnahmten Gelder und Juwelen zurückzugeben. Außer den beiden genannten Brüdern hat noch der Rabbi Abraham Liebmann das Protokoll unterschrieben.


In der fideikommissarischen Spezifikation vom Jahre 1710 bestimmt König Friedrich I. in dem Paragraphen 3 daß zu dem Königlichen Hausfideikommiß gehören sollen "alle und jede von uns ererbte, Uns geschenkte, erkaufte oder sonst an Uns gekommenen in einer Besonderen Spezifikation begriffene Juwelen, oder die Wir auch in's Künftige weiter ererben, erkaufen, oder sonst auf andere Weise an Uns bringen mögten, dergestallt, dass dieselben von Unseres Königlichen Hauses Kron-Juwelen, nach dem Erempel anderer Königlicher Häuser gehalten und davon nimmer und auf keine Weise wollen mögen veräußert, verschenkt, oder sonst auf Andere gebracht werden können".

Die in dem Dokument genannte "besondere Spezifikation" der in Frage kommenden Juwelen ist nicht vorhanden und wird auch in den älteren Akten nirgends erwähnt. Wir besitzen aber einen vollständigen Ersatz für die "besondere Spezifikation" vom Jahre 1710 in dem vom 22. September 1713 datierten, im Königlichen Hausarchiv befindlichen "Inventarium der Juwelen, Gold und Perlen, so nach Ableben des hochsel. Königs Friedrich I. vor räthig gewesen". Ein zweites Exemplar des Verzeichnisses im Hausministerium führt den Titel: "Spezifikation der Königl. Juwelen, so den 22. Sept. 1713 in Gegenwart Ihrer Majestät der Königin, des Herrn Grand Maitre und des Herrn Geheimen Etatraths von Creutzen Ercellenzen sind nummeriert und beschrieben worden." Allerdings handelt es sich nicht um ein Inventar im modernen Sinne, und außerdem lassen sich direkte Beziehungen zwischen den Angaben dieses Inventars und denen der neu aufgestellten Inventare der sechziger Jahre desselben Jahrhunderts nicht immer nachweisen. Aber ein genaues Studium dieses Nachlaßverzeichnisses lässt es außer allem Zweifel, dass hier ein der nicht mehr vorhandenen oder vielleicht auch nie vorhanden gewesenen besonderen Spezifikation gleichwertiges Dokument vorliegt. Die Schwierigkeiten der Erkennung des Zusammenhangs liegt darin, um das hier gleich vorwegzunehmen, dass mit Ausnahme der Kronen, des königlichen Zepters und des Reichsapfels wenig von dem Juwelenschmuck König Friedrichs I. die Fassung behalten hat, in der ihn seinem Thronerben hinterließ. König Friedrich-Wilhelm I. scheint mit Ausnahme der genannten Stücke und einer Anzahl kostbare Knöpfe die Juwelen von ihren Fassungen getrennt und sie nach mehreren bedeutenden Verkäufen so im Tresor auf bewahrt zu haben. Im dem Nachlaß König Friedrichs I. spielt der Frauenschmuck gar keine Rolle, außer den Ringen kommen neben zwei Kreuzen, ein Paar Ohrgehängen und zwei Armbändern nur die zahlreichen Perlen hierfür in Frage. Alle anderen Schmucksachen, wie die mit Diamanten besetzten Orden, Rockknöpfe, Schuhschnallen, Degen, und Säbel, Hutbänder und Hutknöpfe, Stöcke, diensten nur der Prachtliebe und dem Bedürfnis des Königs für seinen eigenen Persönlichkeit. An dieser Stelle erhalten wir auch die ersten genauen Angaben über die Besetzung der Krönungsinsignien mit Edelsteinen und Perlen. Die Krone des Königs enthält außer den nicht ausgefüllten Zahl der Brillanten 153 Facettsteine, 2 Dicksteine und 8 Birnperlen; die der Königin 147 Facettsteine, 25 Brillanten, 8 Birnperlen und 48 runde Perlen; die des Kronprinzen 110 Facettsteine, 8 Brillanten, 8 Birnperlen und 83 runde Perlen. Diese Steine wurden, wie noch heute (mit Ausnahme der Königskrone), für den jedesmaligen Gebrauch mit Draht an den sogenannten goldenen "Skeletten" befestigt, damit sie im Bedarfsfalle auch für andere Zwecke verwendet werden konnten. Während der Regeriengszeit König Friedrich-Wilhelm I. blieben die Kronen aber in dem Zustande, wie sie bei der Krönung seines Vaters benutzt worden waren. Nur die Kronprinzenkrone wurde am 15. August 1737 vom König eigenhändig zerschnitten und die Steine aus dem Tresor genommen, ohne dass sie Beamten über den Zweck Mitteilung erhielten.


Die mit vergoldeten Prägearbeiten geschmückten alten ledernen Etuis der drei Kronen und des Zepters werden heute noch im Hohenzollern-Museum aufbewahrt (vgl. Abbildung S. 16).

Unter den mit Edelsteinen besetzten sieben Orden werden zwei als der dänische Elefantenorden und drei als der englische Hosenbandorden bezeichnet, darunter einer (Nr. 56 des Verzeichnisses) mit 13 großen Brillanten zum Preise von je 2.000 bis 4.000 Thalern. Zwei Ordenssterne ohne nähere Bezeichnung (Nr. 13 und 41) werden wohl die des schwarzen Adlerordens sein, von denen der letztere mit 15 großen und 385 kleinen Brillanten besetzt ist.

Von den 120 mit Diamanten besetzten Knöpfen erscheinen als die wertvollsten 27 Stück, bei denen das Gewicht der Brillanten auf je 50 bis 60 Gran angegeben wird (Nr. 35)¹. Auch der länglich viereckige Brillantknopf, den der König auf der Achsel zu tragen pflegte, um das Ordensband damit zu befestigen, wird von besonderer Kostbarkeit gewesen sein. Unter den in 43 Nummern verzeichneten Ringen hebt das Verzeichnis einige besonders wertvolle hervor, so Nummer 49 mit einem großen ovalen Brillanten, den der König 1710 für 42.000 Thaler erworben habe. Die zehn mit Edelsteinen besetzten Degen und Säbel nahm Friedrich-Wilhelm I. am 30. Dezember 1719 aus dem Tresor, ebenso die zehn in gleicher Weise verzierten Stöcke.

Die Herkunft der einzelnen Stücke wird leider niemals angegeben, nur bei Nummer 128 wird bemerkt, dass die 29 großen runden Perlen und eine Birnperle in der Mitte im Jahre 1712 von der Liebmannin für 12.000 Rtlr. gekauft worden seien.

Über den Besitz und den Nachlaß der Königin Sophie Charlotte an Juwelen haben sich keine Nachrichten erhalten². In der Anlage VI ist ein Verzeichnis der Geschenke König Friedrichs I. an seine dritte Gemahlin Sophie-Luise von Mecklenburg Schwerin abgedruckt, das beweist, in wie hohem Maße der erste König darauf bedacht war, Ihre königliche Würde auch in ihrem Schmucke zur Geltung zu bringen. Auffallend ist die große Anzahl von grünen Steinen bei diesen Schmuckgegenständen, unter denen wir doch nur Smaragde verstehen können. Die ganzen Juwelen wurden nach dem Tode des Königs von der Königin Witwe zurückgegeben mit Ausnahme einiger unwesentlicher Stücke, die sie wohl als Andenken zurückbehielt. Außer der Notiz, dass diese Sammlung am 13. Dezember 1713 in die Räume der Königin Sophie-Dorothea gebracht wurden, finden wir sie nicht wieder erwähnt.

¹Bei dem Ausbrechen der Steine aus den Knöpfen am 27. Dezember 1741 (vgl. weiter unten) wird das Gewicht von 26 dieser Knöpfe als zwischen 5 ?/? und 16 3/? Karat sich bewegend dargestellt.
²Vgl. den Nachtrag auf S. 53.

source: Preussen;Seidel;

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