Hofjuweliere - Court jewellers
- Gebr. Friedländer, Berlin
- Köchert, Wien
- Faberge, St Petersburg
- Chaumet, Paris
- Boucheron, Paris
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Schmuck:
Mecklenburg Strelitz
Mecklenburg Schwerin
- Die Vermählung Sr. H. des Herzogs
Wilhelm von Mecklenburg=Schwerin mit der Prinzessin Alexandrine
von Preußen, Kön. H., ist auf Sonnabend den 9.
December, Abends um 7 Uhr, festgesetzt.
Nach den zu Ehren dieser Vermählung in Berlin stattfindenden
Festlichkeiten wird das hochfürstliche Paar sich nach
Schwerin begeben, wo gleichfalls Festlichkeiten veranstaltet
werden und dort bis zum Februar verbleiben. Alsdann kehren
die Neuvermählten nach Berlin zurück. -
Das Brautkleid der Prinzessin ist in Berlin bei Frl. Molinari
gestickt worden.
24 junge Damen sind daran, so wie an andern Stickereien zum
Trousseau, 2 Monate lang thätig gewesen. Der Stoff des
Brautkleides, so wie der Schleppe ist weißsilberner
Moiree antigue, die Stickereien an Robe und Schleppe sind
in echtem Silber ausgeführt und bestehen in Rosen und
Myrthen, welche durch Arabesken verbunden sind, die Rosen-
und Myrthenblüthen sind in erhabener Stickerei kunstvoll
ausgeführt, wobei die zweckmäßige Vertheilung
von Licht und Schatten eine nicht geringe Schwierigkeit machte.
Die Schleppe hat eine Länge von 6 Ellen und eine Breite
von 4 Ellen und besteht aus zwei vollständig mit Stickerei
bedeckten Seitenstücken und dem Mittelstücke, dessen
Spiegel glatt ist. schreibt der wöchtentliche Anzeiger
des Fürstenthum Ratzeburg 1865
Berliner Blätter verrathen von den Feierlichkeiten bei
der Vermählung J. K. H. der Prinzessin Alexandrine mit
S. H. dem Herzoge Wilhelm von Mecklenburg u. A. das Folgende.
Nach der Trauung setzt sich das junge Paar mit den Majestäten
an den Spieltisch und hört nebenbei das Conzert der Hofkapelle.
Beim Festmahl nehmen an der Ceremonientafel nur das Brautpaar,
das Königspaar, die Prinzen und Prinzessinnen und die
fürstlichen Gäste Platz; die Aufwartung geschieht
durch Würdenträger der Krone, deren Leibpagen die
Speisen und Getränke zutragen; als Speisevorleger fungiren
zwei dazu ernannte Generallieutenants, die gut tranchiren
können. Die übrigen Herrschaften Speisen an 5 Tafeln
in den Nebenzimmern. Nach aufgehobener Tafel folgt der Fackeltanz;
derselbe wird durch die 12 Staatsminister mit Wachsfackeln
ausgeführt; das Brautpaar hat mit jedem Mitgliede der
königlichen Familie einmal zu tanzen. Dann bewegt sich
der Fackelzug nach den Brautgemächern; das Strumpfband
wird in der Gallerie Friedrich I. ausgetheilt.
Die Ausstattung des jungen Herzoglichen Paares füllte
viele Säle des k. Schlosses und mehre Seiten der größten
Zeitungen. Auch sonst ist für das Auskommen des Hochfürstlichen
Paares einstweilen gesorgt.
Die Mitgift der Braut S. H. des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg=Schwerin,
der Prinzessin Alexandrine von Preußen, K. H. besteht
in einer Herrschaft in Schlesien, und außerdem in 7
Millionen Thalern, doch soll diese Summe einen eisernen Bestand
bilden, von dem nur die Zinsen verausgabt werden können.
Außer den 7 Mill. Thalern, die in
der Berliner Seehandlung als eiserner Bestand niedergelegt
sind, zahlt der König von Preußen eine jährliche
Revenüe von 25,000 Thlr., der Großherzog von Mecklenburg
ebensoviel, Prinzessin Albrecht 12,000 Thlr., Prinz Albrecht
6000 Thlr.; das sind Zusammen 68,000 Thlr. jährlich.
- Das neuvermählte hohe Paar wird am Sonnabend Nachmittag
von Ludwigslust pr. Wagen in Schwerin ankommen.
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